Es wurden drei weitere Gewerke (Fensterbauarbeiten, Flachdacharbeiten und Spenglerarbeiten) für den Neubau der Kinderkrippe und die Erweiterung der Kindertagesstätte einstimmig vergeben. Das Gesamtvolumen der Gewerke betrug ca. 214.000 Euro (minimal unter den Schätzkosten).
Die Gehwegesanierung im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde einstimmig beschlossen. Es sollen ca. 3.000 Meter Gehwege im Ort saniert werden. In den Haushalt 2020 wurden dafür 200.000 Euro eingestellt.
Wir haben zu drei aktuellen Themen Anfragen gestellt:
(1) Kostenentwicklung beim Neubau der Kläranlage:
Die bisherigen Schätzkosten lagen, so auch unser Stand als Gemeinderäte, bei 3,5 Mio. Euro. In der Bürgerversammlung war dann plötzlich (auch für uns) von voraussichtlichen Kosten in Höhe von 4,0 Mio. Euro die Rede. Die bisherigen Vergaben durch den Gemeinderat lagen alle im groben Rahmen der Schätzkosten. Schwierigkeiten, gab es bei der Ausschachtung, da hier umfangreichere Arbeiten aufgrund von Felsen nötig waren, das war uns bekannt. Diese Mehrkosten erklären jedoch nicht die Differenz von 500.000 Euro. Auf unsere Anfrage hin, erklärte der Bürgermeister, dass Mehrkosten aufgrund eines geforderten Wendehammers bei der Zufahrt zur Kläranlage und aufgrund vermutlich notwendiger Zusatzarbeiten bei der kontinuierlichen Beschickung der Anlage fällig werden. Wir Gemeinderäte wünschen uns gerade bei einem solchen „Großprojekt“ laufend aktuelle Informationen und absolute Transparenz, sobald Mehrkosten entstehen oder entstehen könnten. Schließlich ist es auch Aufgabe des Gemeinderates über die Haushaltsmittel zu entscheiden und zu wachen.
(2) Verkauf eines weiteren Grundstücks (hinter dem Bauhof) zur Finanzierung der Investitionen:
Wie wir aus anderen Quellen erfahren haben, soll ein hinter dem Bauhof befindliches Grundstück verkauft werden. Hier ist uns die Beteiligung des Gemeinderates enorm wichtig. Erst einmal muss im Gemeinderat entschieden werden, ob ein Grundstück überhaupt verkauft werden soll. Das ist bezüglich dieses Grundstücks bislang nicht geschehen. Zu berücksichtigen ist hier, ob es überhaupt Sinn macht, ein Grundstück in Bestlage (Ortskern) mit Wertsteigerungs- und Entwicklungspotential zu verkaufen, wo doch anderweitig eine kostenfreie (evtl. sogar mit Negativzinsen bezuschusste) Finanzierung möglich wäre. Sollte sich der Gemeinderat dennoch für einen Verkauf entscheiden, dann sollte das Grundstück z.B. im Bieterverfahren mit entsprechendem „Bauzwang“ verkauft werden. Ziel muss es sein, durch den „Bauzwang“ die Ortsentwicklung voranzutreiben und durch das Bieterverfahren möglichst hohe Erlöse zu erzielen.
(3) Rückschnitt eines Weidekätzchens – Frühblüher sind wichtig für Bienen und Artenschutz:
Im Rahmen des Rückschnitts einiger Hecken ist es zu einem drastischen Rückschnitt eines Weidekätzchens in der Nähe des Tennisplatzes gekommen (siehe Fotos). Weidekätzchen sind Frühblüher, die eine nicht zu unterschätzende frühe Nahrungsquelle für Bienen darstellen. In diesem Zusammenhang möchten wir darum ersuchen, dass gerade im Bemühen um Artenvielfalt, Artenschutz und Aufhalten des Bienensterbens selektiver beim Rückschnitt vorgegangen wird. Wir möchten hier niemandem einen Vorwurf machen. Wir möchten einzig und allein den Naturschutzgedanken auch bei diesen Arbeiten voranbringen. Eventuell wäre eine diesbezügliche Schulung unserer Bauhofmitarbeiter möglich und sinnvoll, um zukünftig wichtige Pflanzenarten erkennen und schützen zu können.
Ihre Wählergemeinschaft Tuchenbach (WGT) LISTE 9
„Mit Mut und Ideen, Zukunft gestalten.“