Der Bürgermeisterkandidat und Fraktionsvorsitzende der WGT, Stefan Spielvogel, sprach sich am Montag, den 25.11.2019, in der Gemeinderatssitzung klar für eine Beibehaltung des Ehrenamtes beim Amt des ersten Bürgermeisters aus: „Eine Umwandlung in ein hauptberufliches Beamtenverhältnis auf Zeit führt zu erheblichen Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund für dieses Ansinnen. Der Gesetzgeber sieht aus gutem Grund im Regelfall das Ehrenamt für den ersten Bürgermeister in Gemeinden bis 5.000 Einwohnern (!) vor. Nur in besonders begründeten Einzel- oder Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.“, betonte Spielvogel.
Dem vorausgegangen war ein Antrag der Aktiven Bürger Tuchenbach (vormals AfT), vorgetragen vom Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeisterkandidaten Fabian Fleischmann, mit dem Ziel, das bislang ehrenamtlich ausgeübte Bürgermeisteramt in ein hauptberufliches Beamtenverhältnis auf Zeit umzuwandeln. Begründet wurde der Antrag mit einem in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitspensum des Bürgermeisters und den nur geringen Mehrkosten gegenüber dem Ehrenamt.
Zu den Hintergründen ein kurzer Faktencheck:
Laut Statistischem Landesamt sind in der Größenklasse der Gemeinde von 1.001 bis 2.000 Einwohner, zu der sich Tuchenbach mit seinen rund 1.350 Einwohner zählt, 70 Bürgermeister hauptamtlich und 528 Bürgermeister ehrenamtlich tätig.
Schaut man sich die 70 Gemeinden mit hauptamtlichen Bürgermeistern näher an, sind es hauptsächlich Gemeinden mit Besonderheiten und damit erhöhtem Verwaltungsaufwand, so z.B. Tourismusgemeinden, Gemeinden mit großen Gewerbeansiedlungen, Gemeinden mit Großprojekten, Gemeinden mit vielen Ortsteilen oder auch Gemeinden, in denen sich keine ehrenamtlichen Bewerber mehr finden. Alle genannten Ausnahmefälle treffen im Augenblick auf Tuchenbach nicht zu.
(Sollte sich in der neuen Amtszeit 2020 bis 2026 daran etwas ändern, sind wir immer offen und gesprächsbereit, das Thema, auf der Basis geänderter Fakten, erneut zu diskutieren.)
Während ein ehrenamtlicher Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung gemäß der Einwohnerzahl und der Schwere der Aufgabe erhält, die im Augenblick zwischen 3.017,59 Euro (bei 1.001 Einwohnern) und 4.526,40 Euro (bei 3.000 Einwohnern) liegt, würde ein hauptamtlicher Bürgermeister (Gemeinde bis 2000 Einwohner) mit A13 Endstufe also 5.249,07 Euro besoldet, hinzu kommt noch eine Dienstaufwandsentschädigung bis zu 641 Euro. Auch die mit dem Hauptamt verbundene Altersversorgung ist nicht zu unterschätzen und führt zu hohen Folgekosten. In Summe führt dies zu erheblichen Mehrkosten, die schnell das Doppelte und mehr erreichen.
„Eine höhere Bezahlung wie von den Aktiven Bürgern Tuchenbach (vormals AfT) beantragt, ist auf Basis der vorliegenden Fakten (siehe Faktencheck) zumindest objektiv und sachlich nicht begründbar.“
„Unserer Meinung nach, muss gerade in einem Ort wie Tuchenbach, in dem das Ehrenamt einen so großen Stellenwert hat und sich viele Menschen unentgeltlich für das Gemeinwohl engagieren, der Bürgermeister mit gutem Beispiel glaubwürdig vorangehen. Deshalb bekennen wir uns nachdrücklich zum Ehrenamt. In erster Linie braucht es Engagement, Leidenschaft und Enthusiasmus und die Liebe zum Heimatort, um dieses Amt zu begleiten. Die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung ist dabei eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung. Dafür stehe ich auch ganz persönlich als Bürgermeisterkandidat ein.“, so Stefan Spielvogel.