Vereidigung Marta Tayeh


Nachdem Katharina Krück und Martina Kratzer ihre Ehrenämter als Gemeinderätinnen niedergelegt haben, rückte in der gestrigen Gemeinderatssitzung Marta Tayeh nach. Die WGT wünscht ihr alles Gute für ihre Arbeit im Gemeinderat.

Im kommenden Extrablatt wird sich Marta Tayeh näher vorstellen und ihre Ziele sowie die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im Gemeinderat beschreiben.

Neben Marta Tayeh wurde heute als weiterer Nachrücker Stefan Spielvogel vereidigt, der künftig als fraktionsloses Mitglied im Gemeinderat sitzt.

Heute: Gemeinderatssitzung

Am heutigen Montag um 20 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses in Tuchenbach die Gemeinderatssitzung statt. Heute werden unter anderem die beiden Sitze im Gemeinderat nachbesetzt, die sich durch die Amtsniederlegung von Katharina Krück und Martina Kratzer ergeben haben.
Die Agenda ist hier zu finden.

Wie immer sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen, als Gäste an der Sitzung teilzunehmen.

Amtsniederlegung

Liebe Tuchenbacher*innen,

mit dem heutigen Tage haben wir nach reiflichen Überlegungen unser Amt im Gemeinderat niedergelegt.

Wir bedanken uns bei allen Wählern, die uns in den letzten beiden Jahren ihr Vertrauen geschenkt haben.

Katharina Krück                              Martina Kratzer

Kommenden Montag: Gemeinderatssitzung im Rathaus

Am kommenden Montag, dem 27. Juni 2022, findet um 20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Tuchenbach (Schulplatz) die nächste Sitzung des Gemeinderats statt.
Tagesordnung

Erneut steht unser WGT-Antrag auf Prüfung der Ausschilderung eines Teils des Wohngebiets Kornstraße als verkehrsberuhigter Bereich auf der Tagesordnung.

Interessierte Bürger sind wie immer herzlich eingeladen.

Kurzer Abriss der Gemeinderatssitzung am 21.02.2022

  • Am 5. Mai 2022 findet im Bürgerhaus die Bürgerversammlung statt.
  • Am 12. März 2022 wird wieder die Aktion „Saubere Landschaft“ stattfinden. Treffpunkt ist um 10 Uhr am Tuchenbacher Bauhof .
  • In der Sitzung vom 31. Januar 2022 hat der Gemeinderat die Vergabe der Grabstellungsarbeiten an die jeweiligen Bestattungsunternehmen der Hinterbliebenen beschlossen. Auf Grund dessen musste die Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Gebührensatzung geändert werden.